Quarantäneregeln Schule

Grundsätzlich gilt:

Nach einer positiven Testung geht nur die infizierte Person in Quarantäne!

Aufgrund der Maskenpflicht und der regelmäßigen Testung innerhalb des Schulbetriebs können in der Regel alle anderen Personen im Schulbetrieb bleiben.

Schülerinnen und Schüler, die in der Schule positiv getestet wurden, sollten auch noch zu einem Testzentrum gebracht werden. PCR Tests sind nur noch manchmal möglich, die Labore sind überlastet. Bei positivem Ergebnis wird eine Meldung an das Gesundheitsamt geschickt und man bekommt die „genesen“ Bescheinigung.

  • Für Infizierte gilt grundsätzlich eine Quarantäne-Zeit von zehn Tagen. Sie können sich nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest mit Nachweis „freitesten“, wenn sie zuvor 48 Stunden frei von Symptomen sind.
  • Kontaktpersonen mit „Booster“-Impfung sind von der Quarantäne ausgenommen. Dazu sind immer drei Impfungen notwendig, auch bei einer ersten Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson (bis vor kurzem galt hier bereits die zweite Dosis als Auffrischung). Auch Kontaktpersonen, die frisch doppelt geimpft sind (gilt vom 15. bis 90. Tag nach der zweiten Impfung), geimpft und genesen oder frisch genesen sind (ab dem 28. bis zum 90. Tag nach Positivtest), müssen nicht in Quarantäne.
  • Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind und mit der infizierten Person im gleichen Haushaltleben, müssen automatisch für zehn Tage in Quarantäne. Bei Symptomfreiheit kann eine Verkürzung auf fünf Tage durch einen negativen offiziellen Schnelltest erfolgen.
  • Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind und nicht mit der infizierten Person im gleichen Haushalt leben, müssen nicht automatisch in Quarantäne, außer sie wurde ausdrücklich vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet. Ohne eine offizielle Quarantäneanordnung wird den Kontaktpersonen geraten, eigenverantwortlich mit der Situation umzugehen. Heißt unter anderem: Selbstständig Kontakte reduzieren und vermehrt Maske tragen.