Kategorie: Aktuell
KDR nahm teil an der „Aktion saubere Stadt – Wesel räumt auf 2022“
Auch in diesem Jahr nahm die Konrad-Duden-Realschule wieder teil an der städtischen „Aktion Saubere Stadt – Wesel räumt auf 2022“. Traditionell beteiligen sich alle Schülerinnen und Schüler der 5. Jahrgangsstufe an dieser Aktion und reinigen mit Hilfe vom ASG zur Verfügung gestelltem Werkzeug, mit Handschuhen und Mülltüten bewaffnet, das gesamte Schulgelände sowie die umliegenden Flächen. Einerseits wird der Natur etwas Gutes getan und Müll beseitigt, andererseits sensibilisieren wir damit einmal mehr unser aller Bewusstsein für die Wichtigkeit einer müllfreien Natur und Umgebung. Im Austausch zu Beginn der Aktion berichten Schülerinnen und Schüler von selbst initiierten Reinigungsaktionen während des Urlaubs oder in ihrer Wohngegend. Das Thema scheint bei einigen also ebenso außerschulisch präsent zu sein. Auch hier an der KDR nehmen sie die Aktion und ihre Aufgabe dabei sehr ernst und sammeln im Zuge dieser Aktion mit Spaß am Einsatz für die Natur unzählige Säcke Müll ein.
Spendenaktion Ukraine
Schüler:innen wollen helfen…

Berufemarkt an der Konrad-Duden-Realschule
Am 10.03.2021 fand erstmalig wieder der Berufemarkt an der Konrad-Duden-Realschule Wesel für die SchülerInnen der neunten Klassen statt. Dieser Markt dient als wichtiger Baustein in der Berufswahlorientierung.
Von 14:00-15:30 präsentierten sich eine Vielzahl von Betrieben aus dem Weseler Umland. Die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 9 nutzten Zeit und Gelegenheit, zu fragen und auszuprobieren und Kontakt zu den zukünftigen Ausbildern aufzunehmen.
Schüler wie Betriebe fanden den Tag rundum gelungen.
Die KDR dankt den teilnehmenden Betrieben und Unternehmen und dem Berufskoordinatoren.
Känguru der Mathematik

Heute war es so weit – mehr als 90 Schülerinnen und Schüler unserer Schule haben an dem Mathematik- Wettbewerb zum Rechnen, Knobeln und Nachdenken teilgenommen. Von Klasse 5 bis Klasse 10 haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Einzelwettbewerb, in 75 Minuten je 24 Aufgaben in den Klassenstufen 5/6 bzw. je 30 Aufgaben in den Klassenstufen 7/8 und 9/10 gelöst.
Die richtigen Lösungsbuchstaben werden ab dem 25.03.2022, gegen 19 Uhr, auf der Website www.mathe-kaenguru.de veröffentlicht. Die Urkunden und Preise werden im Laufe der folgenden Wochen verteilt.
Schön, dass ihr so zahlreich dabei wart!
Carina Schilling
Schulzahnarzt
Am Montag, 14.03.2022 und am Dienstag, 15.03.2022 kommt der Schulzahnarzt für die
Klassen 5 – 7. Am Montag startet die Klasse 5a um 08:30 Uhr.
Demonstration für den Frieden in der Ukraine

Wir haben hier in Wesel ein gemeinsames Zeichen für den Frieden gesetzt, daher haben alle fünf weiterführenden Schulen in Wesel – das sind Ida-Noddack-Gesamtschule, Gesamtschule am Lauerhaas, Konrad-Duden-Realschule, Andreas-Vesalius-Gymnasium und Konrad-Duden-Gymnasium – am Donnerstag, 03.03.2022 eine gemeinsame Demonstration für den Frieden veranstaltet.




Danke an alle, die dabei waren und bei der Vorbereitung geholfen haben!!!
DLRG und KDR
Gemeinsam etwas schaffen! – AG Rettungsschwimmen
Foto: Unsere Rettungsschwimmer und ihr Schwimmlehrer: Ella Tebbe, Pia Möllenbruck, Emily Kowinski, Larissa Eimers, Silija Lipp, Jette Bretjes, Finn Möllenbruck, Malte Miebach, Herr List

Unter der Leitung von Herrn List (Schulpflegschaftsvorsitzender der KDR und Vorsitzender der DLRG-Ortsgruppe Wesel) haben unsere Mitschülerinnen
ELLA TEBBE, PIA MÖLLENBRUCK, LARISSA EIMERS, SILIJA LIPP, JETTE BRETJES UND
EMILY KOWINSKI
den Juniorretter erfolgreich abgelegt.
Aber was heißt das eigentlich?
Dafür muss man mindestens 10 Jahre alt und das Deutsche Schwimmabzeichen in Gold besitzen. In Ihrer theoretischen Prüfung ging es um Themen wie Fremdrettung und Erste-Hilfe. Praktisch zeigten unsere sechs Schülerinnen ihr Können im 100m Schwimmen ohne Unterbrechung, davon 25 m Kraulschwimmen, 25 m Rückenschwimmen, 25 m Brustschwimmen und 25 m Rückenschwimmen mit Grätschschwung. Außerdem schleppten sie 25 m einen Partner mit Achselgriff. Auch bei der Selbstrettung überzeugten sie: Kombinierte Übung mit leichter Freizeitbekleidung, die ohne Pause in einer vorgegebenen Reihenfolge gemeistert werden mussten. Die abschließende Fremdrettung bildete den Höhepunkt. Auch sie bestand aus einer kombinierten Übung, die in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen war, wie 15 m zu einem Partner in Bauchlage schwimmen, nach halber Strecke auf ca. 2 m tief abtauchen und zwei kleine Tauchringe heraufholen, Rückweg: 15 m Schleppen eines Partners mit Achselschleppgriff, Sichern des Geretteten. weiterlesen…
Quarantäneregeln Schule
Grundsätzlich gilt:
Nach einer positiven Testung geht nur die infizierte Person in Quarantäne!
Aufgrund der Maskenpflicht und der regelmäßigen Testung innerhalb des Schulbetriebs können in der Regel alle anderen Personen im Schulbetrieb bleiben.
Schülerinnen und Schüler, die in der Schule positiv getestet wurden, sollten auch noch zu einem Testzentrum gebracht werden. PCR Tests sind nur noch manchmal möglich, die Labore sind überlastet. Bei positivem Ergebnis wird eine Meldung an das Gesundheitsamt geschickt und man bekommt die „genesen“ Bescheinigung.
- Für Infizierte gilt grundsätzlich eine Quarantäne-Zeit von zehn Tagen. Sie können sich nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest mit Nachweis „freitesten“, wenn sie zuvor 48 Stunden frei von Symptomen sind.
- Kontaktpersonen mit „Booster“-Impfung sind von der Quarantäne ausgenommen. Dazu sind immer drei Impfungen notwendig, auch bei einer ersten Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson (bis vor kurzem galt hier bereits die zweite Dosis als Auffrischung). Auch Kontaktpersonen, die frisch doppelt geimpft sind (gilt vom 15. bis 90. Tag nach der zweiten Impfung), geimpft und genesen oder frisch genesen sind (ab dem 28. bis zum 90. Tag nach Positivtest), müssen nicht in Quarantäne.
- Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind und mit der infizierten Person im gleichen Haushaltleben, müssen automatisch für zehn Tage in Quarantäne. Bei Symptomfreiheit kann eine Verkürzung auf fünf Tage durch einen negativen offiziellen Schnelltest erfolgen.
- Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind und nicht mit der infizierten Person im gleichen Haushalt leben, müssen nicht automatisch in Quarantäne, außer sie wurde ausdrücklich vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet. Ohne eine offizielle Quarantäneanordnung wird den Kontaktpersonen geraten, eigenverantwortlich mit der Situation umzugehen. Heißt unter anderem: Selbstständig Kontakte reduzieren und vermehrt Maske tragen.

















